Brandschutzgutachten
Grundsätzlich sollten Gebäude - ob es sich um einen Neubau oder ein bestehendes Gebäude handelt - so ausgebildet sein, dass sie den Anforderungen des Brandschutzes genügen. In den Brandschutzgutachten werden die baulichen Anlagen entweder ganzheitlich oder gezielt auf bauliche, anlagentechnische, abwehrende und betrieblich-organisatorische Erfordernisse hin bewertet.
Hauptsächliche Punkte sind hierbei:
- Abschottungen der haustechnischen Leitungen
- Abweichungen vom Baurecht
- Bestandsaufnahme
- Brandabschnitte / Brandschutzbereiche / Brandbekämpfungsabschnitte
- Brandmeldeanlage
- Brandschutzabschlüsse
- Brandschutzeinrichtungen / Brandbekämpfungseinrichtungen
- Einrichtungen zur Rauch- und Wärmefreihaltung
- Elektro-akustische Alarmierungsanlagen
- Feuerwehrflächen
- Feuerwiderstandszeiten der Tragkonstruktion
- Flucht- und Rettungswege
- Haustechnische Anlagen
- Löschwasserbedarf
- Löschwasser-Rückhalteanlagen
- Lüftungsanlagen
- Maximal zulässigen Anzahl von Personen im Gebäude
- Raumabschließende Bauteile
- Sicherheitsstromversorgung