Brandschutzkonzepte


Das Brandschutzkonzept stellt eine umfassende zielorientierte und auf den Einzelfall sowie die Nutzung abgestimmte Gesamtbewertung einer baulichen Anlage dar und wird bei baugenehmigungspflichtigen Vorhaben in die Genehmigungsplanung eingebunden.

Es enthält alle Angaben über den erforderlichen vorbeugenden baulichen, anlagentechnischen, abwehrenden und betrieblich-organisatorischen Brandschutz. Bei Abweichungen von baurechtlichen Vorschriften sind diese neben der Risikobetrachtung zu begründet und die erforderlichen Kompensationen benannt.

Das Brandschutzkonzept untergliedert sich in einen Erläuterungsbericht, der sich an den Vorgaben des 18-Punkte-Katalogs für Brandschutzkonzepte der Ingenieurkammer Baden-Württemberg orientiert (für andere Bundesländer jeweils geringfügig modifiziert), und in die Visualisierung der baulichen Maßnahmen und anlagentechnischen Konzeption mittels Brandschutzplänen. Der 18-Punkte-Katalog setzt sich dabei aus folgenden Inhalten zusammen:


Die Erstellung eines Brandschutzkonzepts kann bei Bedarf in zwei Schritten erfolgen: