Feuerwehrpläne vom Brandschutzexperten aus Stuttgart

Wenn es brennt, zählt jede Sekunde. Damit die Feuerwehr im Ernstfall schnell sichere Hilfe leisten kann, sind spezielle Führungsmittel vonnöten, die zur Lagebeurteilung sowie der raschen Orientierung in einem Objekt oder auf einem Gelände dienen. Ein solches Mittel stellen Feuerwehrpläne dar: Sie enthalten die wichtigsten Informationen, die zur erfolgreichen Brandbekämpfung benötigt werden. Aufgrund ihrer enormen Bedeutung für die Sicherheit ist es besonders wichtig, dass Feuerwehrpläne richtig erstellt und stets aktuell gehalten werden. Nur so können sie dazu beitragen, Leben zu retten und größere Schäden zu verhindern. Als Experte für Brandschutzplanung und -konzepte übernimmt TRIAS aus Stuttgart fachlich qualifiziert die korrekte Anfertigung Ihrer Pläne.

Aus Gründen der Einheitlichkeit werden Feuerwehrpläne gemäß DIN 14095 "Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen" erstellt und bestehen in der Regel aus mehreren Teilen, wobei die individuellen Vorgaben bzw. Ausführungsbestimmungen der jeweils zuständigen Feuerwehr berücksichtigt werden. Die Zusammensetzung erfolgt üblicherweise aus allgemeinen Objektinformationen, einem Übersichtslageplan, Geschossplänen, Sonderplänen sowie zusätzlichen textlichen Erläuterungen und einem Verzeichnis mit Legende. In diesen Teilen müssen alle für einen Einsatz notwendigen Angaben enthalten sein, um der Feuerwehr eine präventive Einsatzplanung zu ermöglichen und im Ernstfall die Orientierung auf dem Gelände bzw. in den Gebäuden sowie die Übersicht über Gefahrenschwerpunkte und vorhandene brandschutztechnische Einrichtungen zu erleichtern. Angefertigt werden sollen Feuerwehrpläne ausschließlich von fachlich qualifizierten Personen mit Kenntnissen im anlagentechnischen, abwehrenden und baulichen Brandschutz, im Arbeitsschutz sowie zu Gefahrenstoffen.

Mit TRIAS Brandschutzplanung aus Stuttgart steht Ihnen hierfür ein sachkundiger Brandschutzexperte zur Seite.

Wir erstellen Feuerwehrpläne für Ihr Gebäude – TRIAS aus Stuttgart

Grundsätzlich gilt: Nicht für jede bauliche Anlage ist von vornherein ein Feuerwehrplan erforderlich. Ob ein solcher erstellt werden muss, hängt von der jeweiligen Art, Lage und Nutzung des Objektes ab. Wird von der Baugenehmigungsbehörde allerdings ein entsprechender Plan gefordert, sind Betreiber respektive Eigentümer zur Erstellung verpflichtet. Diese muss zwingend vor der Nutzung/Inbetriebnahme betreffender Neubauten erfolgen und nach Umbauten oder Nutzungsänderungen aktualisiert werden.

Möchten Sie sichergehen, dass Ihre Feuerwehrpläne einwandfrei erstellt werden und stets auf dem neuesten Stand bleiben, sind Sie bei uns in Stuttgart-Bad Cannstatt an der richtigen Adresse. Zu unserem breiten Leistungsspektrum, das wir Ihnen als Sachverständiger für vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz offerieren, zählt selbstverständlich auch die korrekte Feuerwehrplananfertigung. Darüber hinaus werden wir auch in weiteren Bereichen der Brandschutzplanung für Sie tätig: Soll beispielsweise die Entfluchtungsdauer Ihrer baulichen Anlagen ermittelt werden, führen wir eine Evakuierungssimulation durch und erstellen auch hierfür die entsprechenden Pläne. Setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung.