Flucht- und Rettungspläne

In Flucht- und Rettungsplänen werden Gebäude bzw. Gebäudeteile (vor allem von Arbeitsstätten und öffentlichen Bereichen) im Grundriss graphisch dargestellt, um ein gezieltes Verlassen der baulichen Anlagen z.B. im Brandfall zu ermöglichen. Weiter sind eindeutige Anweisungen enthalten, wie sich anwesende Personen im Gefahren- oder Brandfall zu verhalten haben.

Zum Zweck der Vereinheitlichung erfolgt die Art, Ausführung und Gestaltung von Flucht- und Rettungsplänen nach DIN 4844-3. Die Erstellung wird darüber hinaus in Abhängigkeit des Montageorts (Standort des Betrachters) vorgenommen und berücksichtigt folgende Punkte:

  • Fluchtwegführung
  • Brandschutzeinrichtungen
  • Erste Hilfe-Einrichtungen
  • Hinweise über das „Verhalten im Brandfall“
  • Hinweise über das „Verhalten bei Unfällen“

Die Ausführungsart in Material (Kunststoff, Edelstahl), Form (mit Rahmen, rahmenlos) und Befestigung kann in Bezug auf das Objekt individuell gewählt werden.