Schulen und Bildungsstätten

Bei Schulen, Hochschulen, Akademie- und sonstigen Schulungsgebäuden haben wir in den vergangenen Jahren vor der Gründung der TRIAS Brandschutzplanung verschiedene Planungsleistungen erbringen können.

Hierbei kommen bei Bedarf sowohl die Verordnungen für Versammlungsstätten als auch Schulbaurichtlinien zum Tragen. Bei älteren Schulen sind Mindeststandards, wie sie z.T. von den obersten Baurechtsbehörden formuliert werden, sicherzustellen.