Sanierungen

Wenn kein Architekt / Generalplaner mit einer Gesamtplanung (z.B. für Umbau-/ Erweiterungsmaßnahmen) beauftragt ist und das Gebäude lediglich auf einen brandschutztechnisch einwandfreien Zustand zu ertüchtigen ist, kann die Durchführung einer brandschutztechnischen Sanierung vorgenommen werden.

Die brandschutztechnische Sanierung beinhaltet gemäß den Leistungsphasen LPH 5-9 einerseits die planerische Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen und andererseits die Ausschreibung / Beauftragung, Koordination / Überwachung und Abnahme der Durchführung von Sanierungsarbeiten der Fachfirmen.